„Vom Aufmaß bis zur Montage lief alles reibungslos. Das Team war pünktlich, sauber und sehr kompetent. Unsere Heizkosten sind spürbar gesunken – klare Empfehlung!“
Mag. Helga Bauer
Einfamilienhaus · Klosterneuburg
AGB für Fenster- und Türinstallation, Montage sowie damit verbundene Leistungen von Hypotirol in Österreich.
Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Hypotirol, Wr. Str. 8, 2301 Groß-Enzersdorf, Österreich (nachfolgend „Hypotirol“ oder „Auftragnehmer“), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Lieferung und fachgerechte Montage von Fenstern, Türen, Verglasungen, Rollläden, Sonnenschutz sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Hypotirol ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch, wenn Hypotirol Leistungen vorbehaltlos erbringt, ohne auf abweichende Bedingungen hinzuweisen.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 KSchG). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die auf der Website hypotirol.iran.sk dargestellten Leistungen und Preisangaben stellen unverbindliche Auskünfte dar und sind keine bindenden Angebote, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
Ein verbindliches Angebot erstellt Hypotirol nach persönlicher Beratung, Aufmaßnahme vor Ort und Prüfung der baulichen Gegebenheiten. Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht anders angegeben.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Hypotirol oder durch Beginn der Leistungserbringung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Bei Verbrauchern gilt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), soweit der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird. Das gesetzliche Widerrufsrecht wird in der Widerrufsbelehrung gesondert erläutert.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem unterzeichneten Angebot. Dazu zählen insbesondere:
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Malerarbeiten, Putzarbeiten, statische Eingriffe, Elektroarbeiten, Gerüststellung, behördliche Genehmigungen sowie Mehrkosten durch unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten (z. B. mangelhafte Laibungen, Asbest, Schimmelbefall).
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Hypotirol zum vereinbarten Termin Zugang zum Objekt hat und die für Aufmaß und Montage erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind (freie Zufahrt, ausreichend Beleuchtung, Stromanschluss, geräumte Arbeitsbereiche).
Maßangaben des Auftraggebers werden von Hypotirol bei der Produktion nicht geprüft. Für die Richtigkeit von Selbstaufmaßen haftet der Auftraggeber. Bei Aufmaßnahme durch Hypotirol gelten die protokollierten Maße als verbindlich, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Werktagen schriftlich widerspricht.
Später festgestellte Abweichungen von den vereinbarten Maßen oder baulichen Gegebenheiten, die eine Anpassung der Leistung erfordern, werden dem Auftraggeber gesondert angeboten und verrechnet.
Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Transport und Montage innerhalb des vereinbarten Einsatzgebiets sind im Angebot enthalten, sofern nicht gesondert ausgewiesen.
Sofern nicht anders vereinbart, ist folgende Zahlungsweise üblich:
Bei Verbrauchern ist eine Anzahlung vor Lieferung der Ware nur zulässig, wenn der Auftraggeber ausdrücklich verlangt, dass Hypotirol mit der Ausführung beginnt, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist, oder wenn Hypotirol eine angemessene Sicherheit leistet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 4 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie Mahngebühren verrechnet. Hypotirol ist berechtigt, bei erheblichem Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung auszusetzen.
Genannte Liefer- und Montagetermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich (Fixtermin) vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Die übliche Produktionszeit beträgt 2–4 Wochen ab Produktionsfreigabe und Anzahlung.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streiks, behördlicher Maßnahmen, Lieferengpässen beim Hersteller oder durch den Auftraggeber verursachter Verzögerungen (fehlender Zugang, nicht fertiggestellte Vorbereitungsarbeiten) verlängern die Fristen angemessen. Hypotirol informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Umstände.
Bei Überschreitung verbindlicher Termine um mehr als 4 Wochen kann der Auftraggeber – bei Verbrauchern nach Fristsetzung – vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, sofern Hypotirol die Verzögerung zu vertreten hat.
Nach Abschluss der Montage erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens bei der Abnahme, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, anzuzeigen.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Kenntnis eines Mangels annimmt, ohne diesen zu rügen, oder wenn er innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine begründeten Mängel geltend macht.
Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 922 ff. ABGB). Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe bei beweglichen Sachen; bei Bauleistungen gelten die speziellen Regelungen des ABGB. Herstellergarantien (z. B. 10-Jahres-Garantie auf Fenstersysteme) gelten zusätzlich gemäß den jeweiligen Garantiebedingungen.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis im Eigentum von Hypotirol (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Hypotirol unverzüglich über Zugriffe Dritter zu informieren.
Hypotirol haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Hypotirol nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Schäden durch unsachgemäße Behandlung, eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen durch Dritte nach der Übergabe sind von der Haftung ausgenommen. Für Schäden an bereits vorhandenen Einbauten, die nicht Gegenstand des Vertrags sind, haftet Hypotirol nur bei nachweislichem Verschulden.
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich sind die im Angebot oder bei Vertragsschluss übermittelten Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Werkverträgen über die Lieferung und Montage von Fenstern und Türen vorzeitig, wenn Hypotirol die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Hypotirol verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Vertragsabwicklung gemäß der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Hypotirol ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU gelten zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres Aufenthalts, sofern diese günstiger sind.
Gerichtsstand für Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist das sachlich zuständige Gericht in Korneuburg, Österreich. Hypotirol ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Hypotirol
Wr. Str. 8, 2301 Groß-Enzersdorf, Österreich
Telefon: +43 2249 30619
E-Mail: support@hypotirol.iran.sk
„Vom Aufmaß bis zur Montage lief alles reibungslos. Das Team war pünktlich, sauber und sehr kompetent. Unsere Heizkosten sind spürbar gesunken – klare Empfehlung!“
Mag. Helga Bauer
Einfamilienhaus · Klosterneuburg
„Sanierung eines Gründerzeit-Hauses mit Holz-Alu-Fenstern. Hypotirol hat uns bei der UFI-Förderung unterstützt und termingerecht geliefert. Die Fenster passen perfekt zum Altbau.“
Thomas & Anna Weber
Altbau-Sanierung · Wien-Döbling
„Als WEG haben wir 48 Wohnungen saniert. Hypotirol koordinierte alles professionell, dokumentierte jeden Schritt und hielt den Zeitplan ein. Sehr zuverlässiger Partner.“
Peter Koller
WEG-Vorsitzender · Schwechat
Von unserem Standort in Groß-Enzersdorf aus betreuen wir Kunden im gesamten Wiener Umland, in Wien und auf Anfrage in weiteren Bundesländern. Kostenloses Aufmaß im Standard-Einzugsgebiet – persönlich und unverbindlich.
Kostenlose Erstberatung
Telefonisch, per E-Mail oder vor Ort in Groß-Enzersdorf. Wir klären Ihren Bedarf und beantworten alle Fragen zu Material, Förderung und Ablauf.
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Showroom & Beratung
Wr. Str. 8, 2301 Groß-Enzersdorf
Mo–Do 8–17 · Fr 8–14